Private Krankenversicherung


Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Krankenversicherung dabei stellt. Gerne können Sie hierfür auch die Checkliste für Privatversicherte nutzen.


Selbstzahler


Selbstverständlich können Sie auch als SelbstzahlerIn in meine Praxis kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Einen Auszug der Gebührenordnung finden Sie am unteren Ende dieser Seite. Als SelbstzahlerIn können Sie in meiner Praxis auch gerne Paarberatung und Paartherapie in Anspruch nehmen.


Heilfürsorge


Wenn  Sie als BundeswehrsoldatIn bzw. BundeswehrmitarbeiterIn tätig und durch die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt oder Ihrer Truppenärztin und den ausgefüllten Sanitätsvordruck "San/Bw/0218" mit.


Paartherapie/ Paarberatung


Paarberatung und Paartherapie werden weder von der gesetzlichen noch von der privaten Krankenversicherung übernommen, gelten also als private Leistung. Gerne können Sie in unserer Praxis als Selbstzahlende Paargespräche vereinbaren.

Gesetzlich Versicherte
Für gesetzlich Versicherte Patientinnen und Patienten muss die Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren beantragt werden.
Informationen zum Thema Kostenerstattung folgen.